Sicherheitsunterweisung Arbeitsschutz für Mitarbeitende & Vorgesetzte

Rechtssichere Schulung nach DGUV & ArbSchG

Für Beschäftigte in Produktion, Handwerk & Führung

Inhouse oder vor Ort in Duisburg buchbar

Arbeitssicherheit beginnt mit Wissen – wir machen Mitarbeitende & Führungskräfte fit

Unfälle, Ausfälle und Unsicherheiten im Betrieb lassen sich vermeiden – mit der richtigen Unterweisung. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz gilt für alle: vom gewerblichen Mitarbeitenden bis zur Führungskraft. Ob Neueinstellung, geänderte Tätigkeiten oder neue Arbeitsmittel – unsere Schulung vermittelt alles, was Ihre Belegschaft wissen muss, um sicher, verantwortungsbewusst und regelkonform zu handeln. WS Industries schult Sie rechtssicher, praxisnah und verständlich – in Duisburg oder direkt bei Ihnen im Unternehmen.

Bunte Schutzhelme an Holzwand aufgehängt

So läuft die Unterweisung bei uns ab

Unsere Sicherheitsunterweisung richtet sich gezielt an Mitarbeitende und Vorgesetzte in Industrie, Handwerk und Produktion. Inhalte wie PSA, Notfallverhalten, Gefahrenstoffe und betriebliche Abläufe werden anschaulich erklärt und auf Ihre Branche abgestimmt. Die Schulung wird vollständig dokumentiert, von allen Teilnehmenden unterschrieben und erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 sowie des Arbeitsschutzgesetzes (§ 12 ArbSchG). Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – und Ihre Mitarbeitenden im Alltag bestens vorbereitet.

Warum die
Sicherheits­unterweisung
so wichtig ist

Gesetzliche Pflicht – mit echter Schutzwirkung

Die Unterweisung ist kein “Nice to Have”, sondern gesetzlich vorgeschrieben: u. a. nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, GefStoffV § 14 und der DGUV Vorschrift 1. Sie schützt Menschen und sichert Sie als Unternehmen ab – im Fall von Arbeitsunfällen oder BG-Prüfungen.

Typische Anlässe für eine Unterweisung

  • Vor Arbeitsantritt neuer Mitarbeitender

  • Bei Veränderungen von Aufgaben oder Arbeitsmitteln

  • Nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen

  • Beim Einsatz neuer Maschinen, Geräte oder Gefahrstoffe

  • Als jährliche Wiederholungsunterweisung

Schulungsinhalte
– kompakt, verständlich,
betriebsspezifisch

Unsere Unterweisungen beinhalten u. a.:

  • Rechte und Pflichten von Mitarbeitenden & Vorgesetzten

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – richtig auswählen und tragen

  • Gefahrstoffkennzeichnung und sicherer Umgang

  • Verhalten bei Notfällen, Unfällen und technischen Störungen

  • Sicherheit an Maschinen und ergonomisches Arbeiten

  • Ladungssicherung, Flurförderzeuge, Kran, Hubarbeitsbühne

  • Spezifische Kundenanforderungen (z. B. Hygiene, Umwelt, Sonderzonen)

Ihre Vorteile mit
WS Industries

📍 Flexibel & nah am Betrieb

  • Schulung direkt in Duisburg oder inhouse bei Ihnen

  • Gruppen bis 20 Teilnehmende

  • Termine nach Absprache – auch kurzfristig möglich

📝 Rechtssichere Dokumentation inklusive

  • Teilnehmerlisten mit Unterschrift

  • Schriftlicher Nachweis gegenüber BG & Behörden

  • Alle Unterweisungen protokolliert und archiviert

👥 Für alle Beschäftigten – vom Azubi bis zur Führungskraft

Unsere Schulung richtet sich an:

  • Gewerbliche Mitarbeitende

  • Führungskräfte & Schichtleiter

  • Sicherheitsbeauftragte & Unterweisende

  • Personalverantwortliche & QM-Beauftragte

Interessiert, oder benötigen
Sie mehr Informationen?

💬 Ihr Ansprechpartner für die Sicherheitsunter­weisung von Mitarbeitern und Führungskräften

Mann in Anzug vor unscharfem Hintergrund mit Firmenlogo.

Mein Name ist Andre Weber und ich bin Ihr Experte rund um die arbeitsschutztechnische Unterweisung für Mitarbeiter und Führungskräfte. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir und wir bewerten gemeinsam Ihre Situation und die beste Lösung für Sie.

Jetzt Angebot anfragen

❓FAQ – Häufige Fragen zur Sicherheitsunterweisung

Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem, einfach Termin vereinbaren und wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, gesundheitlich geeignet (G25 & G41) und fachlich unterwiesen wurden. Die Befähigung muss durch eine anerkannte Schulung nachgewiesen werden.

Mindestens einmal im Jahr – zusätzlich bei Arbeitsunfällen, geänderten Tätigkeiten oder neuen Maschinen, Stoffen und Technologien.

Je nach Umfang ca. 2–6 Unterrichtseinheiten. Die Inhalte werden individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt.

Ja – die Schulung wird dokumentiert, durch Teilnehmende und Unterweisende unterschrieben und rechtskonform archiviert.

Die Preise richten sich nach Umfang, Gruppengröße, Ort (Inhouse oder in Duisburg) und gewünschten Inhalten. Sie erhalten von uns ein individuelles, transparentes Angebot – sprechen Sie uns einfach an!

Die Gruppengröße liegt bei maximal 20 Teilnehmenden pro Schulung, um eine effektive Vermittlung der Inhalte zu gewährleisten.

Wichtige Vorschriften sind u. a.:

  • DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“)

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz

  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung

  • § 14 Gefahrstoffverordnung

  • § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz

  • § 11 Lärm- und Vibrationsschutzverordnung